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Digitaler Nachlass

Anne Dirking von der Landwirtschaftskammer referierte vor über 35 LandFrauen über den Digitalen Nachlass. Was passiert mit meinem Internet-Erbe? - war die Frage. 

Erwachsene ab 14 Jahren verbringen täglich 227 Minuten (3,7 Stunden) mit ihrem Smartphone oder Computer. Daher ist es sehr wichtig, seine Zugänge zum Handy und Computer einer vertrauten Person zugänglich zu machen. Auch Zugänge zur Handynummer, Kundenkonten, E-Mail-Adressen, Facebook, WhatsApp und insbesondere zum Online-Banking. Denn der Bundesgerichtshof hat geurteilt: "Der digitale Nachlass ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln." Dies bedeutet: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Sobald damit Zahlungen verbunden sind, wird es interessant und für Erben teuer. 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat erhoben, was im Internet in einer Minute passiert. Die Schautafel war äußerst erschreckend und beeindruckte die LandFrauen. Auch wenn jede einzelne nur einen Bruchteil davon nutzt, sind die Vorgänge überwältigend. 

Viele Unternehmen und Internetdienste verwehren Erben den Zugriff. Oftmals ist ein Erbschein und eine zusätzliche Vollmacht nötig, um Zahlungen einzustellen und Konten zu löschen. 

 

Daher der dringende Apell von Frau Dirking: Notieren sie ihre Passwörter und Zugänge zu Internetdiensten an einem sicheren Ort und informieren sie ihre Erben darüber.

 

Das Motto von Frau Dirking: "BESSER UNVOLLSTÄNDIG BEGONNEN, ALS PERFEKT NICHT GEHANDELT."

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